Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit  

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.niederelbert.de veröffentlichten Website der Ortsgemeinde Niederelbert.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf 

  • einer am 02.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen 

  1. wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei [wenn eine der unter i) bis iii) genannten Möglichkeiten nicht einschlägig ist, die betreffende Möglichkeit bitte streichen.]:

  1. Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf] ist mit dem Erfolgskriterium [Nennen Sie das Erfolgskriterium aus der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1 und beschreiben Sie den Mangel in nicht allzu technischer Form; z. B.: ‚Das Log-in-Formular der Anwendung für den Dokumentenaustausch ist per Tastatur nicht vollständig nutzbar im Sinne der Anforderung XX nach XX] nicht vereinbar.
  2. Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf] ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. [Diese Ausnahmen sind im Sinne der Richtlinie sowie des BGG sehr eng auszulegen; weiterhin sind die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikel 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 zu beachten]
  3. Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen] ist nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

[nur ausfüllen, falls diese Inhalte vorhanden sind, dann in einer einfachen Liste; ansonsten streichen samt Überschrift]

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.
[Geben Sie jeweils etwaige barrierefreie Alternativen an]

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie Abhilfemaßnahmen an] bis [mit Zeitrahmen] geplant.

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
[Geben Sie die jeweiligen Inhalte an]

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.01.2025 erstellt und zuletzt am 02.01.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter  xxx  an.

[verlinkte URL mit Namen des Feedback-Mechanismus, z. B. „Barrieren melden“ angeben. Dabei sollten der Leitfaden „Erklärung zur Barrierefreiheit“ und der Leitfaden „Feedback-Mechanismus“ beachtet werden]

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.